BGE 143 V 9: Eine Witwe bezog mit Ihren Kindern Ergänzungsleistungen zu den Hinterlassenenrenten. Nach einem Klinikaufenthalt zog die Mutter in ein Wohnheim, die Kinder wurden fremdplatziert. Die EL-Stelle akzeptiert die volle Heimtaxe der Mutter nicht. Die Sozialhilfe-zahlende Gemeinde erhebt Beschwerde. Da es beim Wohnheim nicht um ein nach ELG Art. 10 Abs. 2 lit e i.V. mit KVG Art. 39 Abs 3 anerkanntes Pflegeheim handelt, werden die Heimkosten nur teilweise finanziert.