Ausgaben in der EL-Rechnung
Rechtsratgeber
GrundlageErlass der Radio- und TV-Gebühren bei EL-Bezügern
Bezüger von Ergänzungsleistungen sind von der Gebührenpflicht für Radio- und Fernsehabgaben befreit.
Seit 2019 heisst die Erhebungsstelle Serafe, schweizerische Erhebungsstelle für Radio- und Fernsehabgaben, bisher Billag.