BGE 9C_653/2018 vom 26. Juni 2019: Eine Ehefrau eines EL-Bezügers war selber bei einem IV-Verfahren angemeldet. Sie musste zu einer Begutachtung. Ab diesem Zeitpunkt hätte das Ehepaar damit rechnen müssen, dass die Rente abgelehnt wird. Die Ehefrau hätte mit Bewerbungen beginnen müssen. Das Bundesgericht akzeptiert ab der Begutachtung die Anrechnung des hypothetischen Einkommens.