Einzelne Kantone und Gemeinden richten nebst den Ergänzungsleistungen weitere Zusatzleistungen oder Beihilfen aus. So zahlt der Kanton Zürich zusätzlich zu den Ergänzungsleistungen Beihilfen von jährlich maximal CHF 2'420 für Alleinstehende oder CHF 3'630 für Ehepaare (2021).