Es kann schnell passieren, dass Sie Ergänzungsleistungen zurückbezahlen müssen: Wenn Sie Ihre Lohn- und Rentenerhöhung oder Ihre Mietzinssenkung nicht gemeldet haben. Die EL-Stelle überprüft spätestens alle 4 Jahre sämtliche Dossiers. Stellt die Behörde dabei fest, dass der Bezüger zu viel erhalten hat, wird sie eine Rückerstattungsverfügung erlassen. Sind Sie als EL-Empfänger mit der neuen Berechnung oder der Rückerstattungsforderung nicht einverstanden, können Sie innert 30 Tagen eine Einsprache erheben. Die EL-Stelle kann Zahlungen der letzten 5 Jahre sowohl beim Bezüger wie auch bei den Erben zurückfordern.