Eingliederungsmassnahmen der IV
Rechtsratgeber
GrundlageIntegrationsmassnahmen zur Vorbereitung auf die berufliche Eingliederung
Um behinderte Menschen auf die Berufswelt vorzubereiten, kann die IV im Rahmen der Eingliederung Integrationsmassnahmen in Form von sozial-beruflicher Rehabilitation oder Beschäftigungsmassnahmen finanzieren.
Behinderte Menschen, die den Anschluss an den Arbeitsmarkt verloren haben, können im Rahmen der Eingliederung von Integrationsmassnahmen der IV profitieren, wenn sie während 6 Monaten zu mindestens 50 Prozent arbeitsunfähig sind. Die Arbeitsunfähigkeit darf sich nicht nur auf die bisher ausgeübte Tätigkeit oder den Aufgabenbereich beziehen, sondern muss auch andere Betätigungen betreffen.