Eingliederungsmassnahmen der IV
Rechtsratgeber
GrundlageIV Arbeitsvermittlung, Personalverleih, Arbeitsversuch und Einarbeitungszuschuss
Die Invalidenversicherung unterstützt behinderte Personen bei der Stellensuche – ist eine Anstellung gefunden, kann sie einen Arbeitsversuch oder auch eine Einarbeitungszeit mitfinanzieren.
Die Arbeitsvermittlung, der Personalverleih, der Arbeitsversuch und der Einarbeitungszuschuss gehören zu den beruflichen Eingliederungsmassnahmen der IV.