Eingliederungsmassnahmen der IV
Rechtsratgeber
GrundlageUmschulung durch die Invalidenversicherung
Die Umschulung ist eine berufliche Eingliderungsmassnahme der Invalidenversicherung mit dem Ziel, dass behinderte Menschen wieder in einem anderen Beruf arbeiten können.
Die Umschulung ist eine wichtige Eingliederungsmassnahme der Invalidenversicherung. Umschulungen können auf allen beruflichen Niveaus erfolgen: Möglich ist eine neue Berufslehre genau so, wie ein Studium oder die Vorbereitung auf eine Hilfsarbeit. Ziel ist, den Versicherten wieder in etwa auf seinem bisherigen Ausbildungsniveau ins Erwerbsleben einzugliedern. Einen beruflichen Aufstieg finanziert die IV, wenn so die Erwerbsfähigkeit im bestehenden Beruf erhalten bleibt oder diese verbessert wird .