Eingliederungsmassnahmen der IV
Rechtsratgeber
GrundlageUmschulung durch die Invalidenversicherung
Berufliche Eingliederungen der IV erhalten behinderte Personen, die nicht mehr in ihrem angestammten Berufsfeld arbeiten können. Der IV stehen für die Eingliederung viele Möglichkeiten zur Verfügung.
Die Umschulung ist eine wichtige Integrationsmassnahme der Invalidenversicherung. Umschulungen können auf allen beruflichen Niveaus erfolgen: Möglich ist eine neue Berufslehre genau so, wie ein Studium oder die Vorbereitung auf eine Hilfsarbeit. Ziel ist, den Versicherten wieder in etwa auf seinem bisherigen Ausbildungsniveau ins Erwerbsleben einzugliedern. Einen beruflichen Aufstieg finanziert die IV, wenn so die Erwerbsfähigkeit im bestehenden Beruf erhalten bleibt oder diese verbessert wird .