Kinder in der Invalidenversicherung
Rechtsratgeber
GrundlageHilflosenentschädigung, Intensivpflege, Assistenz und Hilfsmittel der IV bei Kindern
Wie Erwachsene erhalten auch behinderte Kinder zusätzliche IV-Leistungen. Dabei können Hilflosenentschädigungen, Intensivpflegezuschläge, Assistenzbeiträge oder Hilfsmittel finanziert werden.
Ist ein Kind bei mindestens zwei von sechs alltäglichen Lebensverrichtungen auf dauernde Hilfe angewiesen, so erhält es eine Hilflosenentschädigung. Die 6 alltäglichen Lebensverrichtungen sind: