Kinder in der Invalidenversicherung
Rechtsratgeber
GrundlageHilflosenentschädigung, Intensivpflegezuschlag, Assistenzbeitrag und Hilfsmittel der IV bei Kindern
Wie Erwachsene erhalten auch behinderte Kinder IV-Leistungen. Dabei kann eine Hilflosenentschädigung, ein Intensivpflegezuschlag, ein Assistenzbeitrag oder Hilfsmittel finanziert werden.
Ist ein Kind bei mindestens zwei von sechs alltäglichen Lebensverrichtungen auf dauernde Hilfe angewiesen, so erhält es eine Hilflosenentschädigung. Die 6 alltäglichen Lebensverrichtungen sind: