Die IV kommt in zwei Fällen für die Kosten von medizinischen Behandlungen auf: Behandlungskosten im Zusammenhang mit den Geburtsgebrechen von unter 20-jährigen Personen. Der zweite Teil sind medizinische Behandlungen, welche die Erwerbsfähigkeit verbessern sollen und Versicherten während beruflichen Massnahmen bis zur Vollendung des 25. Altersjahres gewährt werden können. Grundsätzlich ist aber die Krankenkasse oder die Unfallversicherung für die Kosten von medizinischen Behandlungen bei Krankheit und Unfall zuständig.