Kinder in der Invalidenversicherung
Rechtsratgeber
GrundlageSchulische Massnahmen bei Kindern mit Behinderung
Kinder und Jugendliche die aufgrund ihrer Behinderung nicht ohne weiteres bei der Regelschule mitmachen können, brauchen sonderpädagogische Massnahmen oder sind auf eine Sonderschulung angewiesen.
Kinder mit Behinderung erhalten in der Schweiz eine ihren Bedürfnissen angepasste Schulung. Dabei kann ein Kind mit Behinderung in die Regelschule eingegliedert und mit integrativen Massnahmen begleitet werden. Dies kann Beratung und Unterstützung sein, Begleitung durch eine Heilpädagogin, einen Logopäden oder eine Psychomotoriktherapeutin. Wenn die Schulung in der Regelklasse nicht möglich ist, kann eine Sonderschule für dieses Kind, die Betreuung in einer Tageseinrichtung oder der Besuch eines Internates die Lösung sein.