BGE 145 V 2: Eine 60jährige IV-Rentnerin mit einer ganzen Rente weigerte sich an einem Belastbarkeitstraining teilzunehmen, nachdem bei ihr ein medizinisches Zentrum eine 80 %ige Arbeitsfähigkeit feststellte. Trotz Mahn -und Bedenkzeitverfahren war die Rentnerin nicht zu Eingliederungsmassnahmen zu bewegen. In der Folge wurde ihr die IV-Rente eingestellt - das Gericht hielt fest, die Versicherte habe ihre Mitwirkungspflicht verletzt.