BGE 8C_579/2018 vom 9. Jan. 2019: In diesem Entscheid hat eine IV-Stelle einen zumutbaren und verhältnismässigen Observationsbericht eines Lebensversicherers für die Invalidenversicherung verwendet. Die Observation zeigte eine erhebliche Verbesserung des Gesundheitszustandes der versicherten Person. Das Gericht hat aufgrund dieser Überwachung die Einstellung der IV-Rente bestätigt.