Bei der Erwerbsunfähigkeit geht es nicht um die Fähigkeit, im bisher ausgeübten Beruf weiterzuarbeiten oder die bisher ausgeübte Tätigkeit weiterzuführen. Es geht vielmehr um die Frage, ob die betroffene Person überhaupt noch irgendeine Tätigkeit ausüben und was sie dabei verdienen kann.Dabei werden nur diejenigen Einschränkungen berücksichtigt, die Folge eines Geburtsgebrechens, einer Krankheit oder eines Unfalles sind.