Eine Invalidität kann auch bei Personen eintreten, die vor Beginn des Gesundheitsschadens keiner bezahlten Erwerbstätigkeit nachgingen. Bei Hausfrauen und -männern wird nicht danach gefragt, ob eine Einschränkung der Erwerbsfähigkeit gegeben ist. Bei ihnen wird abgeklärt, inwieweit sie wegen der Behinderung im bisherigen Aufgabenbereich eingeschränkt sind. Diese Abklärungsart nennt sich «spezifische Methode».