Eine Invalidität kann auch bei Personen eintreten, die vor Beginn des Gesundheitsschadens keiner bezahlten Erwerbstätigkeit nachgingen. Bei Hausfrauen und -männern wird nicht danach gefragt, ob eine Einschränkung der Erwerbsfähigkeit gegeben ist. Bei ihnen wird abgeklärt, inwieweit sie wegen der Behinderung im bisherigen Aufgabenbereich eingeschränkt sind.