Bei Personen, die ohne Gesundheitsschaden voll erwerbstätig wären, wird der Invaliditätsgrad mittels Einkommensvergleich ermittelt. Dabei wird das Einkommen, das die invalide Person ohne Gesundheitsschaden erzielen könnte, dem Einkommen gegenübergestellt, das sie trotz Gesundheitsschaden noch erzielen kann. Das erste Einkommen nennt man Valideneinkommen, das zweite wird als Invalideneinkommen bezeichnet. Ausgehend von der Differenz dieser beiden Einkommen wird der IV-Grad berechnet. Diese Art der Ermittlung nennt sich «allgemeine Methode».