Weitere Leistungen der Invalidenversicherung
Rechtsratgeber
GrundlageAssistenzbeitrag der Invalidenversicherung
Assistenzbeiträge erhalten behinderte Menschen mit einer Hilflosenentschädigung der IV, die eigenständig wohnen und dazu Hilfspersonen benötigen.
Assistenzbeiträge erhalten Menschen mit Behinderung, die eine Hilflosenentschädigung der Invalidenversicherung beziehen und selbständig wohnen. Mit diesem Beitrag können sie Hilfspersonen selber anstellen, die sie in ihrem Alltag unterstützen. Der Assistenzbeitrag gewährleistet die selbstbestimmte und eigenverantwortliche Lebensführung behinderter Menschen – er fördert die Integration sowohl in beruflicher wie sozialer Hinsicht. Personen, die eine Hilflosenentschädigung der IV erhalten und zuhause leben, können einen Antrag auf Assistenzbeitrag stellen.