BGE 9C_131/2022 vom 12. September 2022: Ein Jugendlicher mit Autismus-Spektrum-Störung besucht das Gymnasium in einer Privatschule. Die IV lehnt die Kostenübernahme für die behinderungsbedingten Mehraufwände ab. Das Bundesgericht hält fest, dass der Jugendliche zum Besuch des Gymnasiums die Fähigkeiten mitbringt und dass diese Massnahme geeignet ist, seine spätere Erwerbsfähigkeit zu verbessern. Die IV muss nun klären, welche behinderungsbedingten Mehrkosten verhältnismässig, also notwendig, sind.