Weitere Leistungen der Invalidenversicherung
Rechtsratgeber
GrundlageHilfsmittel der Invalidenversicherung
Die Invalidenversicherung bezahlt Hilfsmittel für die soziale und berufliche Integration.
Hilfsmittel sollen den Betroffenen helfen, sich beruflich und sozial wieder einzugliedern. Ohne diese wäre es vielen Menschen mit Behinderung nicht mehr möglich, arbeiten zu gehen oder den Kontakt zur Umwelt weiter zu pflegen. Hilfsmittel sind zum Beispiel Gehhilfen, Rollstühle, Sehhilfen, Fahrzeuge, Treppenlifte. Es gibt Hilfsmittel für den Arbeitsplatz, für den Wohnbereich und für die Fortbewegung. Welches Hilfsmittel unter welchen Voraussetzungen abgegeben wird, ist in einer umfangreichen Liste festgehalten.