Weitere Leistungen der Invalidenversicherung
Rechtsratgeber
GrundlageWenn trotz IV das Geld nicht reicht
Invalide, die Anspruch auf eine IV-Rente oder auf Hilflosenentschädigung der IV haben, können unter Umständen Ergänzungsleistungen beziehen.
Für Versicherte, die bei Invalidität oder im Alter ihren Existenzbedarf nicht aus eigenen Mitteln decken können, wurden zusätzliche Leistungen zur AHV / IV, so genannte Ergänzungsleistungen (EL), eingeführt. Die Ergänzungsleistungen sollen dort helfen, wo die IV-Leistungen zusammen mit allfälligen weiteren Einnahmen nicht ausreichen, um die minimalen Lebenskosten zu decken.