Für Versicherte, die bei Invalidität oder im Alter ihren Existenzbedarf nicht aus eigenen Mitteln decken können, wurden zusätzliche Leistungen zur AHV / IV, so genannte Ergänzungsleistungen (EL), eingeführt. Die Ergänzungsleistungen sollen dort helfen, wo die IV-Leistungen zusammen mit allfälligen weiteren Einnahmen nicht ausreichen, um die minimalen Lebenskosten zu decken.