Die Grundversicherung vergütet die Kosten für sämtliche Medikamente, die von einem Arzt oder einer Ärztin verschrieben werden und kassenpflichtig sind. Die kassenpflichtigen Medikamente sind in einer Liste aufgeführt, der so genannten Spezialitätenliste (SL). Manche dieser Medikamente müssen von der Kasse allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden. Diese Einschränkungen (in der Fachsprache: Limitationen) können sich auf den Anwendungsbereich, die Dosierung, Form, Menge oder Behandlungsdauer beziehen.