Die Grundversicherung übernimmt nur die Hälfte der Kosten von medizinisch notwendigen Krankentransporten und von Rettungsaktionen. Der Beitrag ist im weiteren beschränkt auf CHF 5000 pro Jahr bei Rettungsaktionen bzw. auf CHF 500 pro Jahr bei Transporten. Ein Beitrag an Transportkosten wird zudem nur dann geleistet, wenn der Gesundheitszustand einen Transport in einem öffentlichen Verkehrsmittel oder im Privatauto nicht erlaubt.