Die Versicherten müssen einen Teil der Behandlungskosten selber tragen. Diese Kostenbeteiligung setzt sich zusammen aus einem festen Jahresbetrag, den die Versicherten selber übernehmen müssen: Das ist die Franchise. Darüber hinaus zahlen die Versicherten einen weiteren Anteil von 10 Prozent der Behandlungskosten selber: Den sogenannten Selbstbehalt.