Kosten der Grundversicherung
Rechtsratgeber
GrundlageFranchise und Selbstbehalt der Krankenkassengrundversicherung
Neben der monatlichen Prämien beteiligen sich die Versicherten mittels Franchise und Selbstbehalt an den verursachten Kosten der Krankenkasse.
Die Versicherten müssen einen Teil der Behandlungskosten selber tragen. Diese Kostenbeteiligung setzt sich zusammen aus einem festen Jahresbetrag, den die Versicherten selber übernehmen müssen: Das ist die Franchise. Darüber hinaus zahlen die Versicherten einen weiteren Anteil von 10 Prozent der Behandlungskosten selber: Den sogenannten Selbstbehalt.