Kosten der Grundversicherung
Rechtsratgeber
GrundlageSpitalkostenbeitrag bei der Krankenkasse
Bei einem Spitalaufenthalt muss nebst Franchise und Selbstbehalt ein Beitrag von 15 Franken pro Tag geleistet werden.
Bei einem Spitalaufenthalt muss nebst Franchise und Selbstbehalt noch ein weiterer Beitrag geleistet werden: Die versicherte Person muss einen Teil der Aufenthalts- und Verpflegungskosten übernehmen. Grund dafür ist, dass man während des Spitalaufenthaltes Lebenshaltungskosten eingespart hat, die zu Hause angefallen wären.