Die Grundversicherung übernimmt die Kosten einer Zahnbehandlung nur in Ausnahmefällen: Etwa bei gewissen Geburtsgebrechen oder wenn die Behandlung durch bestimmte Erkrankungen oder deren Folgen bedingt ist (zum Beispiel Leukämie, Aids). Die von der Krankenkasse übernommenen Fälle sind in der Leistungsverordnung einzeln aufgelistet. Ausserdem zahlt die Grundversicherung für Zahnbehandlungen nach einem Unfall, wenn keine andere obligatorische Versicherung die Kosten deckt.