Weigert sich die Krankenkasse eine Kostengutsprache zu erteilen oder die Kosten einer bereits erbrachten Leistung zu übernehmen, können Sie sich an die Ombudsstelle der sozialen Krankenversicherung wenden. Die Ombudsstelle ist für sämtliche Ungereimtheiten zwischen den Krankenkassen und den Versicherten zuständig, nicht nur für Streitigkeiten um Leistungen.