Wenn sich die Krankenkasse weigert, eine Behandlung zu übernehmen, haben Sie Anspruch auf eine einsprachefähige Verfügung. Darin wird der Entscheid begründet, ausserdem werden Sie auf Ihre Beschwerdemöglichkeit aufmerksam gemacht (=Rechtsmittelbelehrung). Sind Sie mit der Verfügung nicht einverstanden, können Sie innert 30 Tagen schriftlich Einsprache erheben. Die Kasse muss dann den Entscheid nochmals überprüfen. Gegen den Einspracheentscheid können Sie sodann beim kantonalen Gericht Beschwerde einreichen. Danach bleibt noch als letzte Instanz die sozialrechtliche Abteilung des Bundesgerichts in Luzern.