Beim Abschluss eines Versicherungsvertrags müssen Sie einen Antrag und in der Regel auch einen Fragebogen beantworten. Füllen Sie diese Dokumente unbedingt wahrheitsgetreu aus. Wenn Sie frühere Schäden verschweigen, kann Ihnen die Versicherung die Leistungen in einem späteren Schadenfall kürzen oder den Vertrag künden. Neu (seit 1.1.2022) kann die Versicherung die Leistungen aber nur noch insoweit reduzieren, als sich die Verletzung der Anzeigepflicht tatsächlich ausgewirkt hat.