Auch die Versicherung kann den Vertrag während der Laufzeit auflösen: Zahlt sie im Schadenfall eine Entschädigung, kann sie den Vertrag per sofort kündigen. Dies wird sie im gleichen Zug mit der Auszahlung der Entschädigung tun. Die Versicherung muss Ihnen dann allerdings die bereits bezahlte Jahresprämie anteilsmässig zurückerstatten. Es sei denn, es handelt sich um einen Totalschaden oder wenn man die Versicherung erst im Jahr zuvor abgeschlossen hat. Dann ist sie nicht dazu verpflichtet.