Autoversicherungen
Rechtsratgeber
GrundlageAusschlüsse bei den Kaskoversicherungen
Bestimmte Ereignisse werden weder von der Voll- noch der Teilkaskoversicherung gedeckt.
Weder Voll- noch Teilkaskoversicherung decken:
Betriebs-, Bruch- und Abnützungsschäden (Federbrüche durch Schlaglöcher, Schäden durch das Ladegut, wegen Ölmangels, wegen fehlenden oder gefrorenen Kühlerwassers, Schäden, welche nur die Batterie oder die Reifen betreffen)
Minderwert, geringere Leistungs- oder Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs, Nutzungsausfall
Schäden bei einem Fahrzeuglenker ohne Führerausweis oder mit Lernfahrausweis ohne Begleitung, wenn Sie dies wussten oder hätten wissen müssen
Schäden bei kriegerischen oder revolutionären Ereignissen, Erdbeben, Vulkanausbrüchen, ausser Sie beweisen, dass die Schäden nicht darauf zurückzuführen sind
Schäden bei Krawallen, ausser Sie beweisen, dass Sie alles Zumutbare zur Verhinderung von Schäden unternommen haben
Schäden während der behördlichen Requisition des Fahrzeugs
Schäden bei der Teilnahme an Rennen und Fahrten auf Rennstrecken.