Die Teilkaskoversicherung ist freiwillig und deckt Schäden am Wagen, die der Fahrer nicht selbst verschuldet hat - also Schäden durch Feuer, Diebstahl, Hagel oder Steinschlag. Der Umfang der Deckung ist nicht vorgeschrieben. Welche Schäden die Gesellschaft übernimmt und wie sie den Schaden vergütet, steht in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).