Autoversicherungen
Rechtsratgeber
GrundlageAutounfall: Schadenaufteilung
Der Unfallschaden wird zwischen den “Unfallpartnern” entsprechend ihrem Verschulden aufgeteilt.
Was gilt, wenn beide am Unfall beteiligten Autofahrer schuld sind? Dann wird der Schaden nach Massgabe ihres Verschuldens aufgeteilt. Zwei Beispiele: