Die Haftpflichtversicherungen begründen gelegentlich Abzüge an Unfallreparatur-Rechnungen damit, dass ein altes Teil durch ein neues ersetzt wurde. Tatsächlich: Muss nach einem Unfall eine ganze Karosserie neu lackiert werden, präsentiert sich der Wagen schöner als zuvor. Diesen Mehrwert muss die Versicherung nicht vergüten.