Hausratversicherung
Rechtsratgeber
GrundlageHausratversicherung: Glasbruch
Die Glasbruchversicherung deckt Schäden an gläsernen und keramischen Gegenständen.
Die Glasbruchversicherung gehört in der Regel nicht automatisch zur Hausratversicherung, sondern wird - bei Bedarf - als Zusatz vereinbart. Sie deckt Schäden an folgenden Gegenständen: