Wer körperliche oder seelische Schmerzen erleidet, kann vom Verantwortlichen unter Umständen eine Genugtuung verlangen. Die Genugtuung soll eine finanzielle Wiedergutmachung sein und den erlittenen Schmerz aufwiegen. Was zum Schmerz geführt hat, ist nicht relevant. Vorausgesetzt ist einzig, dass das Leiden eine gewisse Intensität erreicht. Für bloss geringfügige gesundheitliche Beeinträchtigungen kann man keine finanzielle Entschädigung verlangen.