Privathaftpflichtversicherung
Rechtsratgeber
GrundlageHaftpflichtversicherung: Geliehene oder gemietete Sachen
Bei Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen machen die Versicherungen Einschränkungen.
Schäden an gemieteten Gegenständen sind von der Privathaftpflichtversicherung zum Teil nicht gedeckt. Zudem machen die Versicherungen Einschränkungen bei gewissen geliehenen Gegenständen (z.B. unterschiedliche Selbstbehalte). Auch schliessen die Gesellschaften immer gewisse Sachen ganz von der Deckung aus - etwa kostbare Sachen und Antiquitäten, bestimmte Elektrogeräte, Sachen des Arbeitgebers (etwa Schlüssel und Laptop) oder ausgeliehene Velos. Sehen Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen nach.