Privathaftpflichtversicherung
Rechtsratgeber
GrundlageHaftpflichtversicherung: Versicherte Personen
In der Privathaftpflichtversicherung können sich Einzelpersonen oder Familien versichern.
Die Privathaftpflichtversicherung kann auf eine Einzelperson oder auf die Familie lauten. In der Familienversicherung sind die Versicherungsnehmerin, der Ehegatte und die minderjährigen Kinder (auch Pflegekinder) versichert. Bei jungen Erwachsenen über 18 Jahren kommt es darauf an, bei welcher Versicherung man ist: Je nachdem spielt es eine Rolle, ob sie noch zu Hause wohnen, ob sie erwerbstätig sind oder wie alt sie sind.