Die Fluggesellschaften kommen nicht zwangsläufig für jeden Gepäckschaden auf. Die Reisegepäckversicherungen zahlen bei Diebstahl, Verlust und Beschädigung des Reisegepäcks. Die Reisegepäckversicherungen, die man separat abschliesst, gelten als Transportversicherungen. Das bedeutet: Bereits bei leichter Fahrlässigkeit dürfen die Versicherungen ihre Leistungen kürzen.