Reiseversicherungen
Rechtsratgeber
GrundlageReisegepäck-Versicherungen
Das Risiko, dass Reisegepäck gestohlen wird, deckt man besser über die Hausratversicherung ab.
Die Fluggesellschaften kommen nicht zwangsläufig für jeden Gepäckschaden auf. Die Reisegepäckversicherungen zahlen bei Diebstahl, Verlust und Beschädigung des Reisegepäcks. Die Reisegepäckversicherungen, die man separat abschliesst, gelten als Transportversicherungen. Das bedeutet: Bereits bei leichter Fahrlässigkeit dürfen die Versicherungen ihre Leistungen kürzen.