Haben mehrere Personen einen Schaden verursacht, haften sie gegenüber dem Geschädigten solidarisch. Das heisst, der Geschädigte muss nicht jeden Ersatzpflichtigen für seinen Anteil belangen, sondern kann von demjenigen den ganzen Schadenersatz fordern, der am zahlungsfähigsten ist. Wer alles gezahlt hat, muss sich dann mit den anderen Haftpflichtigen über die endgültige Beteiligung einigen.