Bei der Berechnung des Schadens geht es darum, die Höhe des tatsächlich entstandenen Schadens festzustellen. Beim Schadenersatz geht es darum, wie viel der Schadensverursacher dem Geschädigten zahlen muss. Das ist nicht immer einfach zu berechnen, etwa wenn die geschädigte Person einen Erwerbsausfall erleidet. Man ermittelt dann, wie sich das Vermögen des Geschädigten durch das schädigende Ereignis vermindert hat (Vermögenseinbusse). Bei reinen Sachschäden misst sich der Schadenersatz am Zeitwert der Sache.