Versicherungen für Hauseigentümer
Rechtsratgeber
GrundlageObligatorische Gebäudeversicherung
Die Gebäudeversicherung ist in nahezu allen Kantonen obligatorisch – verbunden mit einer kantonalen Monopolanstalt.
Als Eigentümer/in einer Liegenschaft ist man in praktisch allen Kantonen verpflichtet, das Haus oder die Wohnung gegen Feuer- und Elementarschäden abzusichern. Aber auch ohne Obligatorium (Genf, Tessin, Wallis und innerer Teil von Appenzell-Innerrhoden) ist eine solche Versicherung unbedingt empfehlenswert, da solche Schäden sehr teuer werden können. In den Kantonen Uri, Schwyz und Obwalden ist die Gebäudeversicherung zwar obligatorisch. Aber dort muss man sich an eine Privatversicherung wenden.