Probleme mit den Überbrückungsleistungen
Rechtsratgeber
GrundlageGegen Entscheide zu den Überbrückungsleistungen vorgehen
Wenn Sie mit einer Entscheidung der ÜL-Stelle nicht einverstanden sind, können Sie sich wehren.
Wenn Sie mit einer Verfügung der ÜL-Stelle nicht einverstanden sind, können Sie sich mit einer Einsprache dagegen wehren. Diese müssen Sie innert 30 Tagen nach Erhalt der Verfügung schriftlich oder mündlich bei der ÜL-Behörde einreichen. Die Informationen dazu finden Sie auf Ihrer Verfügung unter dem Titel “Rechtsmittelbelehrung”. Ihre Einsprache muss einen Antrag (was will ich – zum Beispiel höhere Überbrückungsleistungen), den Sachverhalt (was ist geschehen) und eine Begründung (warum will ich das) enthalten. Die schriftliche Einsprache ist unbedingt zu unterschreiben (E-Mail genügt nicht). Das Verfahren ist kostenlos.