Das Eigentum und seine Beschränkungen
Quellen und Leitungen
Wenn es darum geht, Nachbars Quelle zu fassen und das Wasser für sich beanspruchen zu dürfen, oder wenn Leitungen auf Nachbars Boden zu verlegen sind - spricht man von Quellen- bzw. Durchleitungsrechten. Bei diesen Grunddienstbarkeiten sind ein paar Besonderheiten zu beachten.