Wenn Sie Eigentümer eines Grundstücks sind, können Sie grundsätzlich frei darüber verfügen. Es gibt jedoch Einschränkungen: Unter Umständen müssen Sie einem Nachbarn ein Wegrecht einräumen oder dulden, dass eine unterirdische Leitung Ihr Land durchquert. Juristen sprechen in diesem Zusammenhang von sogenannten beschränkten dinglichen Rechten.
Wir erläutern Ihnen, welche Eigentumsbeschränkungen Sie akzeptieren müssen und welche Rechte Sie dabei haben.