Stockwerkeigentum

Der Verwalter der Stockwerkeigentümergemeinschaft

Ein Liegenschaftsverwalter ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, das Gesetz misst ihm aber offensichtlich ein grosses Gewicht bei. Seine Aufgaben sind im Gesetz ausführlich definiert, und jeder Eigentümer, aber auch jeder interessierte Dritte hat das Recht auf Einsetzung eines Verwalters - auch wenn die Mehrheit der Eigentümer dagegen ist. Hier erfahren Sie, welche Rechte und Pflichten Sie gegenüber der Verwaltung haben.
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