Als Stockwerkeigentümerin sind Sie in einer demokratischen Gemeinschaft eingebunden, müssen sich also unter Umständen auch mit Beschlüssen abfinden, hinter denen Sie nicht stehen können. Denn nur in selteneren Fällen wird Einstimmigkeit vorausgesetzt. Aber auch abgesehen von Beschlussfassung und Kostenfolgen müssen Sie sich bis zu einem gewissen Grad in die Gemeinschaft integrieren - und dürfen dasselbe natürlich auch von den andern Eigentümern erwarten.
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