Stockwerkeigentum

Die Versammlung der Stockwerkeigentümer

Die Versammlung ist das einzige gesetzlich vorgeschriebene Organ der Stockwerkeigentümergemeinschaft. Durch sie werden die Beschlüsse gefasst. In diesem Sinne bildet die Stockwerkeigentümerversammlung das einzige Willensbildungsorgan der Gemeinschaft und ist somit die oberste Instanz. Um so wichtiger, dass man seine Rechte kennt und sich entsprechend auf die Versammlung vorbereiten kann.
Alle Inhalte zu Die Versammlung der Stockwerkeigentümer (27)
Grundlage (12)
Gerichtsentscheid (8)
Beobachter-Artikel (7)