Eine Stockwerkeigentümergemeinschaft muss nicht zwingend über ein Reglement verfügen - es ist aber von Vorteil. Dort können Nutzung und Verwaltung detailliert geregelt werden. Das Reglement ist eine Art Verfassung für die Stockwerkeigentümergemeinschaft. In der Regel wird es gleichzeitig mit dem Begründungsakt erstellt. Es kann aber auch zu einem späteren Zeitpunkt erlassen oder abgeändert werden. Ähnliches gilt für die Hausordnung.
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