Als Mieter zahlen Sie Miete für die normale Abnutzung der Wohnung. Separat aufkommen müssen Sie deshalb ausschliesslich für eine übermässige Abnutzung des Mitobjekts, also für Schäden, die aus einem nicht vertragsgemässen Gebrauch resultieren. Weitergehende Vereinbarungen können im Voraus nicht gültig getroffen werden. Beispiele für eine übermässige Abnützung: Kratzspuren von Haustieren oder Nikotinschäden durch übermässiges Rauchen.